einstimmig angenommen an der GV vom 11.11.2022
I Name und Zweck
Artikel 1 Name
- Unter dem Namen « Original Lozärner Schäller & Trychler” » besteht gemäss Artikel 60ff des ZGB eine selbstständige Organisation in der Rechtsform eines Vereins. Der Sitz des Vereins ist Luzern. Der Verein ist konfessionell und politisch neutral.
Artikel 2 Zweck
- Mit Schällen, Trycheln, Laternen , dem Samichlaus, dem Schmotzli und dem Knechtruprecht durch die Stadt Luzern ziehen, die bösen Geister vertreiben, die weihnachtliche Zeit einläuten und die Kinder beschenken.
- Der Verein setzt sich für Brauchtum und Tradition ein, zudem wird die Geselligkeit und Freundschaft gepflegt.
II Mitgliedschaft
Artikel 3 Stimm- und Wahlrecht
- Stimm- und wahlberechtigt sind alle Vereinsmitglieder.
Artikel 4 Mitgliederbeiträge Stimm- und Wahlrecht
- Die Höhe des Jahresmitgliederbeitrags wird auf Antrag des Vorstandes von der GV genehmigt.
- Der Jahresmitgliederbeitrag ist jeweils spätestens 30 Tage nach der GV des ablaufenden Vereinsjahres fällig.
- Die Generalversammlung kann Ehrenmitglieder ernennen. Jedes Mitglied kann Ehrenmitglieder vorschlagen, Anträge sind 10 Tage vor der Generalversammlung dem Präsidenten zuzustellen.
Artikel 5 Verlust der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
- Austritt des Mitglieds.
- Tod des Mitglieds.
- Ausschluss des Mitglieds auf Antrag des Vorstandes durch eine 2/3 Mehrheit an der GV bei grobfahrlässigem Verhalten gegen den Vereinszweck.
Artikel 6 Organe
- Die Generalversammlung
- Der Vorstand
Artikel 7 GV: Aufgaben
- Die Generalvesammlung ist das obertse Vereinsorgan.
- Die Generalversammlung hat folgende Befugnisse:
- Wahl des Präsidenten sowie des restlichen Vorstandes.
- Genehmigung des Jahresprogramms.
- Genehmigung Jahresbericht, Jahresrechnung und Jahresbudget.
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge.
- Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern.
- Revision der Statuten und Auflösung des Vereins.
Artikel 8 GV: Einberufung
- Das Vereinsjahr endet jeweils per 31. Oktober.
- Die Generalversammlung findet jeweils im November statt.
- Mitgliederanträge müssen spätestens 10 Tage vor der GV dem Präsidenten vorliegen.
- Einladungen mit Traktandenliste werden vor der Generalversammlung verschickt.
Artikel 9 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus 4 bis 6 Mitgliedern.
- Der Vorstand konstituiert sich selbst.
- Die Mitglieder des Vorstandes werden jeweils für 2 Jahre gewählt und leisten die Arbeit ehrenamtlich.
- Der Präsident beruft den Vorstand ein.
- Hauptaufgabe des Vorstandes ist die Führung des Vereins gemäss Vereinszweck.
Artikel 10 Revisionsstelle
- Auf eine Revisionsstelle wird verzichtet.
- Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, Einblick in die Buchhaltungsunterlagen zu haben.
IV Finanzen
Artikel 11 Jahresbeitag
- Die GV beschliesst die Beitragshöhe der aktiven Mitglieder.
- Einzelne (finanzschwache) Mitglieder können von der Jahresgebühr befreit werden.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Artikel 12 Vereinsvermögen & Haftung
- Für die Verbindlichkeiten des Vereins gegenüber Dritten haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
- Grundsätzlich gilt eine persönliche Haftung der Mitglieder als ausgeschlossen.
- Das Vereinsvermögen darf den Betrag von CHF 1’000.– nicht unterschreiten.
Artikel 13 Gewinn
- Der Verein ist eine nicht gewinnorientierte Organisation.
V Allgemeine Bestimmungen
Artikel 14 Schälle & Trychle
- Schälle & Trychle werden nicht vom Verein zur Verfügung gestellt.
Artikel 15 Chotali
- Chotali können beim Vorstand gegen einen Unkostenbeitrag gekauft werden.
VI Revision der Statuten und Auflösung des Vereins
Artikel 16 Revision der Statuten und Auflösung
- Revision der Statuten und Auflösung des Vereins setzen die Zustimmung von 2/3 der an der GV anwesenden Vereinsmitglieder voraus.
- Bei der Vereinsauflösung wird das vorhandene Vereinsvermögen nach Abgeltung sämtlicher finanziellen Verpflichtungen an Vereinsmitglieder und Lieferanten an eine gemeinnützige Organisation mit Sitz im Kanton Luzern zugeführt.